Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit berechnet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) . Eine höhere Vergütung darf nur berechnet werden, wenn dies zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt vereinbart worden ist. In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden.
Die gesetzlichen Gebühren in Zivilsachen richten sich nach dem Gegenstandswert. Dies ist bei Geldforderungen in der Regel der vom oder gegen den Mandanten geltend gemachte Betrag. Bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist ein angemessener Gegenstandswert anzusetzen. Bei gerichtlichen Verfahren erfolgt die Festsetzung des Wertes durch das Gericht.